Nach der Ersten Hilfe kommt die Brandschutzhelfer Ausbildung! Die Berufsgenossenschaften (DGUV-I 205-023) als auch das Arbeitsschutzgesetz fordern die Ausbildung von Brandschutzhelfern im Betrieb. Hier heißt es:
"Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. ... Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung ... in der Regel ausreichend."
Wir empfehlen die Anzahl der Brandschutzhelfer der Anzahl an Ersthelfern anzupassen. So garantieren Sie, dass zu jeder Zeit sowohl genug Erst- als auch Brandschutzhelfer anwesend sind.
Gerne analysieren wir mit Ihnen zusammen ihren Bedarf in einem persönlichen Gespräch. Kontaktieren Sie uns dazu unter 02333 . 86 18 118 oder über das Kontaktformular.